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Allgemeine Geschäftsbedingungen Die VUUR LAB. B.V.
Das private Unternehmen Het Vuur LAB. B.V. (im Folgenden: Het Vuur LAB.) ist bei der Handelskammer unter der Nummer 84187719 eingetragen und hat seinen Sitz am Zijperweg 26 (1742NE) in Schagen. Telefon: 085-0608418
Artikel 1 - Begriffsbestimmungen
In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:
1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:
2. Angebot: Jedes schriftliche Angebot des Verkäufers an den Käufer zur Lieferung von Produkten, mit dem diese Bedingungen untrennbar verbunden sind.
3. Unternehmen: Die natürliche oder juristische Person, die in Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt.
4. Verbraucher: Eine natürliche Person, die nicht im Rahmen der Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt.
5. Käufer: Das Unternehmen oder der Verbraucher, das/der einen Vertrag (im Fernabsatz) mit dem Verkäufer abschließt.
6. Vertrag: Der Kaufvertrag (im Fernabsatz) über den Verkauf und die Lieferung von Produkten, die der Käufer bei The Fire LAB gekauft hat.
7. Produkte: Die von The Fire LAB angebotenen Produkte sind Outdoor-Kochherde, Barbecues, Grills, Hexenkessel, Bäder und Zubehör.
8. Verkäufer: Der Anbieter von Produkten an den Käufer, im Folgenden als The Fire LAB bezeichnet.
Artikel 2 - Anwendbarkeit
1. Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote von The Fire LAB und alle Verträge zwischen The Fire LAB und einem Käufer sowie für alle von The Fire LAB angebotenen Produkte.
2. Bevor ein Vertrag (im Fernabsatz) geschlossen wird, erhält der Käufer die vorliegenden allgemeinen Bedingungen. Sollte dies nicht möglich sein, wird The Fire LAB dem Käufer mitteilen, wie der Käufer die allgemeinen Bedingungen einsehen kann, die in jedem Fall auf der Website von The Fire LAB veröffentlicht sind, so dass der Käufer diese allgemeinen Bedingungen leicht auf einem dauerhaften Datenträger speichern kann.
3. In Ausnahmesituationen kann von diesen allgemeinen Bedingungen abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich und schriftlich mit The Fire LAB vereinbart wird.
4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Zusatz-, Änderungs- und Folgeverträge mit dem Käufer. Etwaigen allgemeinen und/oder Einkaufsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.
5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft, und die nichtige(n) Bestimmung(en) wird (werden) durch eine Bestimmung ersetzt, die den gleichen Zweck wie die ursprüngliche Bestimmung verfolgt.
6. Unklarheiten über den Inhalt, die Auslegung oder Sachverhalte, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, sind nach dem Geist dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen und zu erklären.
7. Wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf sie/ihn Bezug genommen, so ist dies auch als Bezugnahme auf ihn/sie auszulegen, sofern und soweit dies zutrifft.
Artikel 3 - Das Angebot
1. Alle Angebote von The Fire LAB sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wenn das Angebot begrenzt oder unter bestimmten Bedingungen gültig ist, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben. Ein Angebot liegt erst dann vor, wenn es in schriftlicher Form abgegeben wird.
2. Das Angebot von The Fire LAB ist freibleibend. Die Fire LAB ist nur dann an das Angebot gebunden, wenn die Annahme durch den Käufer innerhalb von 30 Tagen schriftlich bestätigt wird oder wenn der Käufer den geschuldeten Betrag bereits bezahlt hat. Dennoch hat The Fire LAB das Recht, einen Vertrag mit einem potentiellen Käufer aus wichtigem Grund für The Fire LAB abzulehnen.
3. Das Angebot enthält eine genaue Beschreibung des angebotenen Produkts mit den entsprechenden Preisen. Die Beschreibung ist so detailliert, dass der Käufer das Angebot angemessen beurteilen kann. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer im Angebot können Het Vuur LAB nicht binden. Die im Angebot enthaltenen Abbildungen und spezifischen Daten sind lediglich indikativ und können keinen Grund für eine Entschädigung oder eine Auflösung des Vertrags (aus der Ferne) darstellen. Het Vuur LAB kann nicht garantieren, dass die Farben auf dem Bild genau den tatsächlichen Farben des Produkts entsprechen.
4. Die im Angebot von The Fire LAB genannten Lieferfristen und -termine sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zum Rücktritt oder Schadensersatz, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
5. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet The Fire LAB nicht dazu, einen Teil der im Angebot enthaltenen Waren zu einem Teil des Angebotspreises zu liefern.
6. Wenn und soweit ein Angebot besteht, gilt dies nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Angebote gelten nur, solange der Vorrat reicht, und nach dem Prinzip "auf Bestellung".
Artikel 4 - Abschluss des Abkommens
1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer ein Angebot von The Fire LAB annimmt, indem er für das betreffende Produkt bezahlt.
2. Ein Angebot kann von The Fire LAB über die Website abgegeben werden.
3. Wenn der Käufer das Angebot durch Abschluss eines Vertrages mit The Fire LAB angenommen hat, wird The Fire LAB den Vertrag mit dem Käufer schriftlich, zumindest per E-Mail, bestätigen.
4. Weicht die Annahme (in unwesentlichen Punkten) vom Angebot ab, ist The Fire LAB nicht daran gebunden.
5. Die Fire LAB ist nicht an ein Angebot gebunden, wenn der Käufer vernünftigerweise erwarten konnte oder hätte verstehen müssen, dass das Angebot einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthält. Der Käufer kann aus diesem Irrtum oder Versehen keinerlei Rechte ableiten.
6. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Käufer ein Unternehmer ist. Der Käufer, der Verbraucher ist, ist berechtigt, sein Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist geltend zu machen. Im Falle eines Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, das Produkt und seine Verpackung sorgfältig zu behandeln. Er darf das Produkt nur in dem Maße auspacken oder verwenden, wie es zur Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise des Produkts erforderlich ist. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Produkts gehen zu Lasten des Käufers.
7. Produkte, die aus (hygienischen) Gründen nicht zurückgegeben werden können, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Darauf wird im Angebot ausdrücklich hingewiesen.
Artikel 5 - Durchführung des Abkommens
1. Die Fire LAB erfüllt den Vertrag nach bestem Wissen und Können.
2. Wenn und soweit es die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erfordert, ist The Fire LAB berechtigt, bestimmte Arbeiten nach eigenem Ermessen durch Dritte ausführen zu lassen.
3. Der Käufer stellt sicher, dass alle Informationen, die The Fire LAB als notwendig erachtet oder von denen der Käufer vernünftigerweise wissen sollte, dass sie für die Ausführung des Vertrages notwendig sind, rechtzeitig an The Fire LAB übermittelt werden. Werden Het Vuur LAB die für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, hat Het Vuur LAB das Recht, die Durchführung des Vertrages auszusetzen.
4. Het Vuur LAB ist bei der Erfüllung des Vertrages nicht verpflichtet, die Anweisungen des Käufers zu befolgen, wenn diese den Inhalt oder den Umfang des Vertrages verändern. Entsteht durch den Auftrag ein Mehraufwand für The Fire LAB, ist der Käufer verpflichtet, die Mehr- oder Nebenkosten entsprechend zu bezahlen.
5. Die Fire LAB kann vom Käufer eine Sicherheit oder die vollständige Zahlung im Voraus verlangen, bevor sie den Vertrag ausführt.
6. Das Fire LAB haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die dadurch entstanden sind, dass sich das Fire LAB auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Käufers verlassen hat, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit war dem Fire LAB bekannt.
7. Der Käufer stellt The Fire LAB von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages Schäden erleiden, die dem Käufer zuzurechnen sind.
Artikel 6 - Lieferung
1. Verzögert sich der Beginn, der Fortgang oder die (Fertigstellungs-)Lieferung des Vertrages, weil z.B. der Käufer nicht alle angeforderten Informationen nicht oder nicht rechtzeitig geliefert hat, nicht ausreichend mitarbeitet, die (Anzahlung) nicht rechtzeitig bei The Fire LAB eingegangen ist oder eine Verzögerung durch andere Umstände eintritt, die The Fire LAB nicht zu vertreten hat, ist The Fire LAB zu einer angemessenen Verlängerung der (Fertigstellungs-)Lieferfrist berechtigt. Alle vereinbarten (Liefer-)Fristen sind niemals Fristen. Der Käufer sollte The Fire LAB schriftlich in Verzug setzen und ihm eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verzögerung.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, auch wenn sie ihm früher oder später als vereinbart angeboten werden.
3. Verweigert der Käufer die Annahme der Ware oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist The Fire LAB berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern.
4. Werden die Produkte durch The Fire LAB oder einen externen Spediteur geliefert, ist The Fire LAB berechtigt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, die Lieferkosten in Rechnung zu stellen. Diese werden dann gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5. Wenn Het Vuur LAB im Rahmen der Erfüllung des Vertrages Informationen vom Käufer benötigt, beginnt die Lieferfrist erst, wenn der Käufer Het Vuur LAB alle für die Erfüllung erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt hat.
6. Wenn The Fire LAB eine Lieferfrist angegeben hat, handelt es sich um einen Richtwert. Für Lieferungen außerhalb der Niederlande gelten längere Lieferzeiten.
7. Het Vuur LAB ist berechtigt, die Waren in Teilen zu liefern, es sei denn, im Vertrag wird davon abgewichen oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Het Vuur LAB ist berechtigt, die so gelieferten Waren gesondert in Rechnung zu stellen.
8. Die Lieferung erfolgt nur, wenn alle Rechnungen bezahlt sind, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Das Fire LAB behält sich das Recht vor, die Lieferung zu verweigern, wenn die begründete Befürchtung eines Zahlungsausfalls besteht.
Artikel 7 - Verpackung und Transport
1. Het Vuur LAB verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, die zu liefernden Waren ordnungsgemäß zu verpacken und so zu sichern, dass sie bei normalem Gebrauch ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen.
2. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich alle Lieferungen inklusive Umsatzsteuer (VAT), Verpackung und Verpackungsmaterial.
3. Die Annahme des Gutes ohne Vermerk auf dem Frachtbrief oder der Empfangsbestätigung gilt als Beweis dafür, dass die Verpackung zum Zeitpunkt der Lieferung in gutem Zustand war.
Artikel 8 - Prüfung, Beschwerden
1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung oder Übergabe, in jedem Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der gelieferten Produkte, zu prüfen oder prüfen zu lassen und die Produkte nur insoweit auszupacken oder zu benutzen, als dies zur Beurteilung, ob er das Produkt behält, erforderlich ist. Dabei prüft der Käufer, ob das gelieferte Produkt in Qualität und Quantität dem Vertrag entspricht und ob die Produkte die für sie im normalen (Handels-)Verkehr geltenden Anforderungen erfüllen.
2. Der Käufer ist verpflichtet, zu prüfen und sich zu informieren, auf welche Weise das Produkt verwendet werden soll, und im Falle der persönlichen Verwendung das Produkt gemäß der Gebrauchsanweisung zu testen. Das Fire LAB übernimmt keine Haftung für die unsachgemäße Verwendung des Produkts durch den Käufer.
3. Jegliche sichtbaren Mängel oder Fehlmengen sollten nach der Lieferung schriftlich an The Fire LAB unter info@vuurlab.nl gemeldet werden. Der Käufer hat dazu eine Frist von 14 Tagen nach der Lieferung. Nicht sichtbare Mängel oder Fehlmengen müssen innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach der Lieferung gemeldet werden. Wird das Produkt durch unsachgemäße Handhabung durch den Käufer beschädigt, haftet der Käufer für den Wertverlust des Produkts.
4. Bei rechtzeitiger Beanstandung gemäß dem vorstehenden Absatz bleibt der Käufer verpflichtet, die gekaufte Ware zu bezahlen. Wenn der Käufer mangelhafte Waren zurückgeben möchte, geschieht dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Het Vuur LAB in der von Het Vuur LAB angegebenen Weise.
5. Macht der Käufer, der Verbraucher ist, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er das Produkt und sämtliches Zubehör, soweit möglich, im Originalzustand und in der Originalverpackung an The Fire LAB gemäß der Rückgabebelehrung von The Fire LAB zurückzusenden. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers.
6. Das Fire LAB ist berechtigt, eine Untersuchung der Echtheit und des Zustands der zurückgesandten Produkte einzuleiten, bevor eine Rückerstattung vorgenommen wird.
7. Die Rückerstattung an den Käufer wird so schnell wie möglich bearbeitet, kann jedoch bis zu 14 Tage nach Eingang der Auflösungserklärung des Käufers dauern. Die Erstattung erfolgt auf die zuvor angegebene Kontonummer.
8. Macht der Käufer von seinem Reklamationsrecht Gebrauch, so ist er als Unternehmer nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen oder offene Rechnungen zu verrechnen.
9. Bei unvollständiger Lieferung und/oder bei Fehlen eines oder mehrerer Produkte, die The Fire LAB zuzuschreiben sind, wird The Fire LAB nach einer entsprechenden Aufforderung durch den Käufer entweder das/die fehlende(n) Produkt(e) nachsenden oder die verbleibende Bestellung stornieren. Der Erhalt der Produkte ist in dieser Hinsicht führend. Schäden, die der Käufer aufgrund des (abweichenden) Lieferumfangs erleidet, können von Het Vuur LAB nicht ersetzt werden.
Artikel 9 - Preise
1. Während der Gültigkeitsdauer des Angebots dürfen die Preise der angebotenen Produkte nicht erhöht werden, außer im Falle von Änderungen der Mehrwertsteuersätze.
2. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3. Die im Angebot genannten Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren, wie z. B.: Ein- und Ausfuhrzölle, Fracht- und Entladekosten, Versicherung sowie etwaige Abgaben und Steuern.
4. Im Falle von Produkten oder Rohstoffen, für die es Preisschwankungen auf dem Finanzmarkt gibt und auf die The Fire LAB keinen Einfluss hat, kann The Fire LAB diese Produkte mit variablen Preisen anbieten. Im Angebot wird darauf hingewiesen, dass die Preise Richtpreise sind und schwanken können.
Artikel 10 - Zahlungs- und Inkassopolitik
1. Die Zahlung sollte vorzugsweise im Voraus in der Währung erfolgen, in der sie in Rechnung gestellt wurde, und zwar auf die angegebene Weise.
2. Der Käufer kann aus einem im Voraus erstellten Kostenvoranschlag keinerlei Rechte oder Erwartungen ableiten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
3. Der Käufer muss die Zahlung in einer Summe auf die ihm von The Fire LAB mitgeteilte Kontonummer und -daten leisten. Die Parteien können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von The Fire LAB eine andere Zahlungsfrist vereinbaren.
4. Ist eine periodische Zahlungsverpflichtung des Käufers vereinbart, ist The Fire LAB berechtigt, die geltenden Preise und Tarife unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich anzupassen.
5. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder der Zahlungseinstellung des Käufers sind die Forderungen von The Fire LAB gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar.
6. Die Fire LAB hat Anspruch darauf, dass die vom Käufer geleisteten Zahlungen zunächst zur Reduzierung der Kosten, dann zur Reduzierung der fälligen Zinsen und schließlich zur Reduzierung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen verwendet werden. Die Fire LAB kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Käufer eine andere Reihenfolge der Zuweisung angibt. Het Vuur LAB kann die vollständige Rückzahlung der Hauptsumme verweigern, wenn diese nicht die Zahlung der aufgelaufenen und laufenden Zinsen sowie der Kosten umfasst.
7. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach und hat er seine Verpflichtung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist von 14 Tagen erfüllt, ist der Käufer als Unternehmer in Verzug. Der Käufer, der ein Verbraucher ist, erhält zunächst eine schriftliche Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen nach dem Datum der Mahnung, um die Zahlungsverpflichtung noch zu erfüllen, mit einem Hinweis auf die außergerichtlichen Kosten, wenn der Verbraucher seinen Verpflichtungen nicht innerhalb dieser Frist nachkommt, bevor er in Verzug gerät.
8. Ab dem Tag, an dem der Käufer in Verzug ist, fordert Het Vuur LAB ohne weitere Inverzugsetzung die gesetzlichen (Handels-)Zinsen ab dem ersten Tag des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung und den Ersatz der außergerichtlichen Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, die nach der Staffelung der Verordnung über den Ersatz der außergerichtlichen Inkassokosten vom 1. Juli 2012 zu berechnen sind.
9. Wenn The Fire LAB mehr oder höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig sind, sind diese Kosten erstattungsfähig. Die anfallenden Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.
Artikel 11 - Eigentumsvorbehalt
1. Alle von The Fire LAB gelieferten Gegenstände bleiben Eigentum von The Fire LAB, bis der Käufer alle nachstehenden Verpflichtungen aus allen mit The Fire LAB geschlossenen Verträgen erfüllt hat.
2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten, solange das Eigentum noch nicht vollständig übertragen ist.
3. Wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zugreifen oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, The Fire LAB so schnell wie möglich zu informieren.
4. Für den Fall, dass Het Vuur LAB von ihren in diesem Artikel genannten Eigentumsrechten Gebrauch machen will, erklärt sich der Käufer bereits jetzt bedingungslos und unwiderruflich damit einverstanden und ermächtigt Het Vuur LAB oder von ihr beauftragte Dritte, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Het Vuur LAB befindet, und diese Waren zurückzunehmen.
5. Het Vuur LAB hat das Recht, das/die vom Käufer gekaufte(n) Produkt(e) zurückzubehalten, wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen noch nicht (vollständig) erfüllt hat, ungeachtet einer Verpflichtung von Het Vuur LAB zur Übergabe oder Lieferung. Nachdem der Käufer seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, wird The Fire LAB sich bemühen, das/die gekaufte(n) Produkt(e) so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 20 Werktagen, an den Käufer zu liefern.
6. Kosten und andere (Folge-)Schäden, die sich aus der Zurückbehaltung der gekauften Produkte ergeben, gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers und sind The Fire LAB vom Käufer auf Verlangen zu erstatten.
Artikel 12 - Gewährleistung
Het Vuur LAB garantiert, dass die Produkte dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, der Brauchbarkeit und/oder Tauglichkeit und den gesetzlichen Vorschriften zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entsprechen. Dies gilt auch dann, wenn die zu liefernden Waren zur Verwendung im Ausland bestimmt sind und der Käufer The Fire LAB bei Vertragsabschluss ausdrücklich und schriftlich auf diese Verwendung hingewiesen hat.
Artikel 13 - Aussetzung und Auflösung
1. Die Fire LAB ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Käufer seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig nachkommt.
2. Darüber hinaus ist Het Vuur LAB berechtigt, den zwischen ihr und dem Käufer bestehenden Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wenn der Käufer die ihm aus einem mit Het Vuur LAB geschlossenen Vertrag obliegenden Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt.
3. Darüber hinaus ist Het Vuur LAB berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung aufzulösen (bzw. auflösen zu lassen), wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder nach den Maßstäben von Angemessenheit und Billigkeit nicht mehr verlangt werden können, oder wenn andere Umstände eintreten, die eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags nicht mehr zumutbar machen.
4. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen von Het Vuur LAB an den Käufer sofort fällig und zahlbar. Wenn The Fire LAB die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzt, behält es seine gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.
5. Das Fire LAB behält immer das Recht, Schadenersatz zu fordern.
Artikel 14 - Haftungsbeschränkung
1. Wenn die Erfüllung des Vertrags durch Het Vuur LAB zu einer Haftung von Het Vuur LAB gegenüber dem Käufer oder Dritten führt, ist diese Haftung auf die von Het Vuur LAB im Zusammenhang mit dem Vertrag in Rechnung gestellten Kosten beschränkt, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht. In jedem Fall ist die Haftung von The Fire LAB auf den Höchstbetrag der von der Versicherungsgesellschaft pro Ereignis und Jahr gezahlten Entschädigung beschränkt.
2. Das Fire LAB haftet nicht für Folgeschäden, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und/oder erlittene Verluste, entgangene Einsparungen und Schäden, die sich aus der Verwendung der gelieferten Produkte ergeben, ist ausgeschlossen. Für den Verbraucher gilt eine Einschränkung gemäß Artikel 7:24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.
3. Het Vuur LAB ist nicht haftbar und/oder verpflichtet, Schäden zu reparieren, die durch den Gebrauch des Produkts entstanden sind. Het Vuur LAB liefert strenge Wartungs- und Gebrauchsanweisungen, die vom Käufer befolgt werden müssen. Ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen sind alle Schäden an Produkten, die auf Verschleiß und Gebrauch zurückzuführen sind (dazu gehören Gebrauchsspuren, Gebrauchsschäden, Sturzschäden, Licht- und Wasserschäden, Diebstahl, Verlust usw.).
4. Das Fire LAB haftet nicht für Schäden, die aus einer Handlung oder Unterlassung infolge von (unvollständigen und/oder falschen) Informationen auf der/den Website(s) oder auf verlinkten Websites entstehen oder entstehen könnten.
5. Das Fire LAB ist nicht verantwortlich für Fehler und/oder Unregelmäßigkeiten in der Funktionalität der Website und haftet nicht für Ausfälle oder Nichtverfügbarkeit der Website aus irgendeinem Grund.
6. Das Fire LAB übernimmt keine Gewähr für die korrekte und vollständige Übermittlung des Inhalts von E-Mails, die von/im Namen des Fire LAB versendet werden, sowie für deren rechtzeitigen Empfang.
7. Alle Ansprüche des Käufers wegen Mängeln seitens The Fire LAB verfallen, wenn sie The Fire LAB nicht innerhalb eines Jahres, nachdem der Käufer von den Tatsachen, auf die er seine Ansprüche stützt, Kenntnis hatte oder vernünftigerweise hätte haben können, schriftlich unter Angabe von Gründen mitgeteilt werden. Alle Ansprüche des Käufers verjähren in jedem Fall ein Jahr nach Beendigung des Vertrages.
Artikel 15 - Höhere Gewalt
1. Die Fire LAB haftet nicht, wenn sie infolge höherer Gewalt nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, und sie kann auch nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung herangezogen werden, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist und nicht aufgrund von Gesetzen, Rechtsakten oder allgemein anerkannten Praktiken zu ihren Lasten geht.
2. Höhere Gewalt umfasst in jedem Fall, aber nicht nur, was in Gesetz und Rechtsprechung in dieser Hinsicht verstanden wird, (i) höhere Gewalt bei Lieferanten von The Fire LAB, (ii) nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen von Lieferanten, die The Fire LAB vom Käufer vorgeschrieben oder empfohlen wurden, (iii) Fehlerhaftigkeit von Waren, Ausrüstung, Software oder Materialien Dritter, (iv) staatliche Maßnahmen, (v) Stromausfall, (vi) Störung von Internet-, Datennetz- und Telekommunikationseinrichtungen (z.B. aufgrund von: Cyber-Kriminalität und Hacking), (vii) Naturkatastrophen, (viii) Krieg und terroristische Anschläge, (ix) allgemeine Transportprobleme, (x) Streiks im Unternehmen von The Fire LAB und (xi) andere Situationen, die nach Ansicht von The Fire LAB außerhalb seiner Kontrolle liegen und die Erfüllung seiner Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft verhindern.
3. The Fire LAB ist berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem The Fire LAB seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
4. Die Parteien können die Verpflichtungen aus dem Vertrag während des Zeitraums der höheren Gewalt aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, so ist jede der Parteien berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen, ohne der anderen Partei eine Entschädigung zahlen zu müssen.
5. Soweit Het Vuur LAB zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und dem bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert zukommt, ist Het Vuur LAB berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es sich um einen separaten Vertrag handeln würde.
Artikel 16 - Gefahrenübergang
Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Produkte, die Gegenstand des Vertrages sind, geht auf den Käufer, der ein Unternehmer ist, über, wenn die Artikel das Lager von The Fire LAB verlassen. Bei Verbrauchern geht das vorgenannte Risiko auf den Käufer über, wenn die Produkte in die Verfügungsgewalt des Käufers übergehen. Dies ist der Fall, wenn die Produkte an die Lieferadresse des Käufers geliefert werden.
Artikel 17 - Rechte an geistigem Eigentum
1. Alle geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte von The Fire LAB gehören ausschließlich The Fire LAB und werden nicht auf den Käufer übertragen.
2. Dem Käufer ist es untersagt, alle Gegenstände, die den geistigen Eigentums- und Urheberrechten von The Fire LAB unterliegen, ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von The Fire LAB zu offenbaren und/oder zu vervielfältigen, zu verändern oder Dritten zugänglich zu machen. Möchte der Käufer Änderungen an den von The Fire LAB gelieferten Gegenständen vornehmen, so muss The Fire LAB den beabsichtigten Änderungen ausdrücklich zustimmen.
3. Dem Käufer ist es untersagt, die Produkte, die den geistigen Eigentumsrechten von The Fire LAB unterliegen, anders als im Vertrag vereinbart zu verwenden.
Artikel 18 - Privatsphäre, Datenverarbeitung und Sicherheit
1. Het Vuur LAB behandelt die (persönlichen) Daten von Käufern und Besuchern der Website(s) mit Sorgfalt. Auf Wunsch informiert The Fire LAB die betreffende Person.
2. Ist The Fire LAB nach dem Vertrag verpflichtet, Informationen zu sichern, so hat diese Sicherung den vereinbarten Spezifikationen und einem Sicherheitsniveau zu entsprechen, das angesichts des Stands der Technik, der Sensibilität der Daten und der damit verbundenen Kosten nicht unangemessen ist.
Artikel 19 - Reklamationen
1. Wenn der Käufer mit den Produkten von Het Vuur LAB nicht zufrieden ist und/oder Beschwerden über die (Erfüllung des) Vertrags hat, ist der Käufer verpflichtet, diese Beschwerden so schnell wie möglich zu melden, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach dem betreffenden Anlass, der zu der Beschwerde geführt hat. Reklamationen können über info@vuurlab.nl mit dem Betreff "Reklamation" gemeldet werden.
2. Die Beschwerde muss vom Käufer ausreichend begründet und/oder erklärt werden, damit The Fire LAB die Beschwerde berücksichtigen kann.
3. Das Fire LAB wird die Beschwerde so schnell wie möglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Eingang der Beschwerde, inhaltlich beantworten.
4. Die Parteien werden versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Artikel 20 - Anwendbares Recht
1. Jeder Vertrag zwischen The Fire LAB und dem Käufer unterliegt dem niederländischen Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Im Falle einer Auslegung des Inhalts und des Umfangs dieser allgemeinen Bedingungen ist stets der niederländische Text maßgebend. Das Fire LAB ist berechtigt, diese allgemeinen Bedingungen einseitig zu ändern.
3. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen Het Vuur LAB und dem Käufer ergeben, werden von dem zuständigen Bezirksgericht von Noord-Holland, Standort Alkmaar, entschieden, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen die Zuständigkeit eines anderen Gerichts vorsehen.
Burgerbrug, 4. Januar 2022.